Angestellt vs. ANÜ vs. Freelancer
Der ehrliche Vergleich für PHP-Entwickler: Was lohnt sich wirklich?
Warum dieser Vergleich wichtig ist
Die ANÜ-Verwechslung
Viele PHP-Entwickler werden von Recruitern für ein "Projekt" kontaktiert und merken erst im Vertragsgespräch, dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt – nicht um Freelancing. Deshalb lohnt es sich, immer nach der Vertragsform zu fragen.
Scheinselbstständigkeit
Das Schreckgespenst für Senior-Freelancer. Wer als Einzelunternehmer dauerhaft nur für einen Kunden arbeitet, riskiert eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung. ANÜ ist oft die einzige rechtssichere Brücke in DAX-Konzerne und Großunternehmen.
Transparenz auf php-entwickler.de: Wir kennzeichnen bei jeder Stelle, ob es sich um eine Festanstellung, ANÜ oder ein Freelance-Projekt handelt. So weißt du vor dem ersten Gespräch, worauf du dich einlässt.
Was ist ANÜ?
ANÜ steht für Arbeitnehmerüberlassung – auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit. Das Prinzip ist einfach:
- Du bist angestellt beim Verleiher (z. B. Hays, Gulp, Etengo, Computer Futures)
- Du arbeitest aber beim Endkunden (z. B. DAX-Konzern, Bank, Versicherung)
- Der Endkunde zahlt den Stundensatz an den Verleiher, der Verleiher zahlt dir dein Gehalt
- Typische Projektlaufzeiten: 6–18 Monate
- Rechtlich bist du Arbeitnehmer mit vollem Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch
- Nach 18 Monaten beim gleichen Kunden: Equal Pay Pflicht oder Übernahme
Der große Vergleich
Alle drei Beschäftigungsmodelle im direkten Vergleich – von Vertragsverhältnis über Sozialversicherung bis zum Netto-Einkommen.
| Kriterium | Angestellt | ANÜ | Freelancer |
|---|---|---|---|
| Vertragsverhältnis | Arbeitsvertrag mit Endkunde | Arbeitsvertrag mit Verleiher | Dienst-/Werkvertrag |
| Sozialversicherung | AG + AN teilen sich | AG (Verleiher) + AN teilen sich | Komplett selbst |
| Kündigungsschutz | Ja (KSchG) | Ja (beim Verleiher) | Nein |
| Lohnfortzahlung (Krankheit) | Ja, 6 Wochen | Ja, 6 Wochen | Nein (Risiko) |
| Bezahlter Urlaub | 24–30 Tage | 24–30 Tage | 0 (eingepreist) |
| Krankenversicherung | GKV/PKV, AG-Zuschuss | GKV/PKV, AG-Zuschuss | PKV, komplett selbst |
| Altersvorsorge | Gesetzl. Rente + ggf. bAV | Gesetzl. Rente | Selbst (ETF, privat) |
| Gehalt/Stundensatz (Senior) | 56.000–75.000 €/Jahr | 68.000–85.000 €/Jahr | 85–120 €/h |
| Netto/Monat (Senior, ca.) | 3.700–4.000 € | 4.200–5.200 € | 5.000–7.500 € |
| Hardware/Fortbildung | Arbeitgeber zahlt | Meist Verleiher | Selbst (absetzbar) |
| Administrative Last | Keine | Keine | Hoch (Steuern, Buchhaltung) |
| Projektvielfalt | 1 Arbeitgeber | Wechselnde Kunden | Volle Freiheit |
| Weisungsgebunden | Ja | Ja (fachlich: Endkunde) | Nein |
| Scheinselbstständigkeit | Kein Risiko | Kein Risiko | Hohes Risiko bei Einzelkunde |
Gehalt im Detail: Die drei Modelle
Festanstellung
Plus: 13. Gehalt, Bonus, betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Konzernen. Viele Arbeitgeber bieten zusätzlich Weiterbildungsbudgets und Hardware.
ANÜ (Arbeitnehmerüberlassung)
ANÜ-Positionen sind überwiegend für erfahrene Spezialisten — temporäre Projekteinsätze, bei denen Expertise gefragt ist. Das Gehalt liegt daher 10–20 % über vergleichbaren Festanstellungen.
Freelancer
Die detaillierte Aufschlüsselung nach Level, Framework und eine ehrliche Netto-Kalkulation findest du im Freelancer-Stundensatz-Guide.

Wann lohnt sich welches Modell?
Festanstellung
- Du schätzt Stabilität und Planbarkeit
- Du willst langfristig in einem Team und Produkt arbeiten
- Work-Life-Balance ist wichtiger als maximales Einkommen
- Du stehst am Anfang deiner Karriere
ANÜ
- Du willst bei einem DAX-Konzern arbeiten, findest aber keine Direktstelle
- Du willst Scheinselbstständigkeit vermeiden
- Du brauchst Arbeitsvertrag-Sicherheit, willst aber Projektvielfalt
- Du suchst den Einstieg bei einem schwer zugänglichen Kunden (Fuß in der Tür)
Freelancing
- Du willst maximale Freiheit und Einkommen
- Du hast 3+ Jahre Berufserfahrung
- Akquise, Buchhaltung und Risiko schrecken dich nicht
- Du kannst mehrere Kunden parallel oder nacheinander bedienen
Die häufigsten Fallen
ANÜ als "Freelancing" verkauft
Recruiter nennen es "Projekt", meinen aber ANÜ. Der Stundensatz klingt gut, aber du bist Arbeitnehmer beim Verleiher – nicht selbstständig. Immer nach der Vertragsform fragen: Dienst-/Werkvertrag (Freelance) oder Arbeitsvertrag (ANÜ)?
ANÜ-Gehalt mit Freelancer-Stundensatz verwechseln
70 €/h Endkundensatz bedeutet nicht 70 €/h für dich. Der Verleiher nimmt 30–45 % Marge. Von 70 €/h kommen bei dir als ANÜ-Kraft ca. 38–49 €/h an – als Gehalt, nicht als Freelancer-Honorar.
Scheinselbstständigkeit ignorieren
Wer als "Freelancer" nur einen Kunden hat, Weisungen erhält und vor Ort arbeitet, riskiert eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu 4 Jahre. ANÜ ist dann die sichere Alternative.
Equal Pay nicht kennen
Nach 18 Monaten beim gleichen Kunden steht dir als ANÜ-Kraft das gleiche Gehalt wie einem vergleichbaren Festangestellten zu. Das wissen viele nicht – und verschenken damit bares Geld. Ab 9 Monaten greifen bereits Branchenzuschläge.