Neue Jobsuche: Smart-Search, Quick-Filter und mobile Bottom-Sheet
Was ist neu
Die Jobsuche auf php-entwickler.de wurde diese Woche grundlegend überarbeitet. Ziel: weniger Klicks bis zum passenden Job, klarere Filter, weniger visuelles Rauschen. Hier die wichtigsten Änderungen:
1. Smart-Search mit Autocomplete
Das Suchfeld erkennt jetzt während des Tippens, was du meinst — egal ob Skill, Stadt, Erfahrungslevel oder Gehalt. "Symfony Berlin Senior" wird automatisch in die passenden Filter zerlegt, statt nur als Volltext-Query zu landen.
- Skill-Erkennung: Laravel, Symfony, TYPO3, Shopware … inkl. Fuzzy-Match ("symphony" → Symfony)
- Stadt-Aliase: "muc" → München, "ffm" → Frankfurt am Main
- Erfahrungslevel: Junior, Mid, Senior, Lead werden direkt als Filter gesetzt
- Server-Suggestions: Vorschläge aus dem Live-Index, nicht nur statisch
2. Quick-Filter-Pills statt Filter-Wand
Die häufigsten Filter sind jetzt als Pills oberhalb der Job-Liste sichtbar — ein Klick reicht. Vier klar getrennte Gruppen statt 13 Farben durcheinander:
- Arbeitsmodell: Remote, Hybrid, Vor Ort
- Zeitraum: Heute neu, Diese Woche, Diesen Monat
- Erfahrung: Junior, Mid-Level, Senior, Lead
- Anstellung: Vollzeit, Teilzeit, Freelance
3. Mobile: Bottom-Sheet statt endloser Filter-Liste
Auf dem Smartphone öffnen sich die Quick-Filter jetzt in einem aufgeräumten Bottom-Sheet mit Counter-Badge ("Schnellfilter (3)"). Mehr Luft zwischen den Job-Karten, größere Schriften, weniger Geklicke.
4. Neue Actions direkt im Header
- Recently Viewed — zuletzt angesehene Jobs auf einen Klick wieder öffnen
- Suche teilen — aktuelle Filter als Link kopieren
- Job-Radar — als gespeicherte Suche mit E-Mail-Benachrichtigung
5. DSGVO: Gast-Bewerbung mit Pflicht-Consent und Selbst-Löschung
Bewerbungen ohne Account brauchen jetzt eine explizite Einwilligung zur Datenübermittlung an die Empfänger-Firma (namentlich genannt). Talentpool-Opt-In ist separat und freiwillig. In jeder Bewerbungs-Mail steckt ein Magic-Link, über den Bewerber:innen ihre Daten jederzeit selbst löschen können — DSGVO Art. 17 in einem Klick.