Arbeitnehmerüberlassung für PHP-Entwickler
Was ist ANÜ, wie funktioniert sie und lohnt sie sich? Der komplette Guide für IT-Fachkräfte.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) – umgangssprachlich auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt – ist ein Beschäftigungsmodell mit drei Parteien. Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Du (Leiharbeitnehmer)
Du bist beim Verleiher angestellt, arbeitest aber beim Endkunden.
Verleiher (Personaldienstleister)
Dein Arbeitgeber. Er zahlt dein Gehalt und kümmert sich um Verwaltung.
Entleiher (Endkunde)
Das Unternehmen, bei dem du tatsächlich arbeitest und deine Aufgaben erledigst.
Du bist beim Verleiher angestellt, arbeitest aber vor Ort oder remote beim Endkunden. Das klingt zunächst ungewöhnlich, ist aber in der IT weit verbreitet – besonders bei DAX-Konzernen, Behörden und im Mittelstand.
Große Personaldienstleister im IT-Bereich sind unter anderem Hays, Gulp, Etengo, Computer Futures und Modis. Sie vermitteln PHP-Entwickler an Endkunden und übernehmen die gesamte Vertragsabwicklung.
Warum gibt es ANÜ in der IT?
Lange war die IT-Welt einfach: Unternehmen brauchten einen Entwickler für ein Projekt, beauftragten einen Freelancer, fertig. Doch mit der Reform des AÜG 2017 begann ein Umdenken – und seit 2023/2024 hat sich ANÜ in der IT-Branche massiv durchgesetzt. Die Deutsche Rentenversicherung führt seitdem verstärkt Statusfeststellungsverfahren durch.
Das Problem: Viele Freelancer arbeiteten monatelang bei einem einzigen Kunden, vor Ort, mit festen Arbeitszeiten und in Teams eingebunden. Rechtlich war das keine Selbstständigkeit, sondern Scheinselbstständigkeit – mit massiven Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge. Betroffen waren nicht nur die Freelancer, sondern auch die Endkunden.
Die Folge: DAX-Konzerne, Banken und Behörden stellten ihre Beschaffung um. Statt Freelancer direkt zu beauftragen, liefen externe Projektkräfte fortan über Personaldienstleister in der Arbeitnehmerüberlassung. Für den Endkunden ist das rechtlich sauber – das Risiko der Scheinselbstständigkeit liegt beim Verleiher.
Deshalb ist ANÜ heute kein „schlechteres Freelancing", sondern die Antwort auf ein rechtliches Problem, das Freelancer und Endkunden gleichermaßen betrifft. Wer heute als externer PHP-Entwickler bei einem Konzern arbeiten will, kommt an ANÜ oft nicht vorbei.
Warum zahlt ANÜ mehr als Festanstellung — aber weniger als Freelancing?
ANÜ-Positionen sind fast immer für erfahrene Spezialisten: temporäre Projekteinsätze, bei denen sofortige Expertise gefragt ist. Das Gehalt liegt daher 10–20 % über vergleichbaren Festanstellungen — als Ausgleich für die fehlende langfristige Bindung. Gegenüber Freelancern ist das Gehalt niedriger, weil der Verleiher Sozialversicherung, Lohnfortzahlung, Urlaub und das Risiko projektloser Zeiten übernimmt. Netto betrachtet ist der Unterschied zum Freelancer kleiner als er auf den ersten Blick aussieht.
Wie funktioniert der Prozess?
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Projekteinsatz – so läuft ANÜ in der Praxis ab:
Kontaktaufnahme
Der Personaldienstleister kontaktiert dich (z. B. über LinkedIn oder Jobportale) oder du bewirbst dich direkt bei ihm.
Vorstellungsgespräch
Zunächst ein Gespräch beim Verleiher, danach oft ein technisches Interview beim Endkunden. Der Endkunde entscheidet, ob du zum Projekt passt.
Arbeitsvertrag mit dem Verleiher
Du unterschreibst den Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister – nicht mit dem Endkunden. Darin sind Gehalt, Urlaub und Kündigungsfristen geregelt.
Einsatz beim Endkunden
Du arbeitest vor Ort oder remote beim Endkunden, bist aber rechtlich Mitarbeiter des Verleihers.
Abrechnung
Der Endkunde zahlt einen Stundensatz an den Verleiher. Der Verleiher zahlt dir ein festes Monatsgehalt – unabhängig davon, wie viel der Endkunde zahlt.
Projektende
Wenn das Projekt endet, sucht der Verleiher das nächste Projekt für dich. In der Zwischenzeit bist du in der sogenannten Bank-Zeit – du wirst weiter bezahlt, auch ohne Einsatz.
Deine Rechte als ANÜ-Kraft
Als ANÜ-Kraft bist du kein Arbeitnehmer zweiter Klasse. Das AÜG sichert dir umfangreiche Rechte zu:
| Recht | Details |
|---|---|
| Kündigungsschutz | Volles KSchG wie bei Festanstellung |
| Lohnfortzahlung | 6 Wochen bei Krankheit |
| Urlaub | Mindestens 24 Tage, oft 28–30 |
| Equal Pay (ab 9 Monate) | Branchenzuschläge nach iGZ/BAP-Tarifvertrag |
| Equal Pay (ab 18 Monate) | Gleiche Vergütung wie vergleichbarer Festangestellter |
| Übernahme | Endkunde darf dich jederzeit übernehmen (keine Ablösepflicht nach 18 Monaten) |
| Sozialversicherung | Voller Schutz (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung) |
| Weiterbildung | Verleiher ist zur Qualifizierung verpflichtet (§ 11 AÜG) |
Wichtig: Die 18-Monats-Regel für Equal Pay gilt pro Einsatz beim selben Entleiher. Ein Wechsel des Endkunden setzt die Frist zurück. Achte bei Vertragsverhandlungen auf die Branchenzuschlagsregelung – sie kann dein Gehalt schon ab dem 9. Monat spürbar erhöhen.
Gehalt und Stundensätze
Bei ANÜ gibt es zwei Perspektiven: Was der Endkunde dem Verleiher zahlt und was bei dir ankommt. Die Differenz ist die Marge des Verleihers.
| Level | Endkundensatz | Dein Gehalt (ca.) | Äquivalent-Stundensatz |
|---|---|---|---|
| Junior | 55–70 €/h | 44.000–52.000 €/Jahr | ~27–32 €/h brutto |
| Mid-Level | 70–90 €/h | 56.000–68.000 €/Jahr | ~34–42 €/h brutto |
| Senior | 85–110 €/h | 68.000–85.000 €/Jahr | ~42–52 €/h brutto |
| Lead/Architect | 100–130 €/h | 80.000–95.000 €/Jahr | ~49–58 €/h brutto |
Die Marge des Verleihers
Die Marge liegt typischerweise bei 25–40 %. Das klingt viel, deckt aber Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil ~20 %), Verwaltung, Akquise, Vertrieb und das Risiko projektloser Zeiten ab. Dein Gehalt ist unabhängig von der Auslastung – auch in der Bank wirst du bezahlt.
Vorteile der ANÜ
Einstieg in Großkonzerne
DAX-Konzerne und Behörden stellen oft nur über ANÜ ein. ANÜ ist dein Fuß in der Tür.
Keine Scheinselbstständigkeit
Rechtlich sauber – du bist Arbeitnehmer, kein Schein-Freelancer. Kein Risiko für dich oder den Kunden.
Kein unternehmerisches Risiko
Lohnfortzahlung auch zwischen Projekten – die sogenannte Bank-Zeit ist bezahlt.
Projektvielfalt
Du lernst verschiedene Unternehmen, Tech-Stacks und Branchen kennen – ideal für deine Entwicklung.
Übernahme-Chance
Viele Unternehmen nutzen ANÜ als verlängerte Probezeit – mit konkreter Übernahmeoption.
Kein Verwaltungsaufwand
Keine Buchhaltung, keine Steuererklärung als Selbstständiger, keine Rechnungsstellung.
Nachteile der ANÜ
Geringeres Gehalt
20–35 % weniger als Freelancer, 5–15 % weniger als direkte Festanstellung beim selben Unternehmen.
Kein direktes Verhältnis zum Kunden
Du bist Externer – manchmal spürbar in der Teamdynamik und bei internen Entscheidungen.
Abhängigkeit vom Verleiher
Dein nächstes Projekt bestimmt der Verleiher, nicht du. Du hast weniger Einfluss auf Einsatzort und Aufgaben.
Weniger Verhandlungsmacht
Der Verleiher verhandelt den Stundensatz mit dem Endkunden. Du verhandelst nur dein Gehalt mit dem Verleiher.
Image
ANÜ hat in der IT teils einen negativen Ruf als Leiharbeit, obwohl die Konditionen oft deutlich besser sind als in anderen Branchen.
Equal Pay erst spät
Erst nach 9–18 Monaten greift Equal Pay vollständig. Vorher kann dein Gehalt unter dem der Festangestellten liegen.

ANÜ als Karrierestrategie
ANÜ ist nicht nur ein Notbehelf – in bestimmten Situationen ist sie die strategisch klügste Wahl:
Berufseinsteiger
Schnell Erfahrung in verschiedenen Unternehmen sammeln. Du lernst unterschiedliche Codebases, Teamstrukturen und Prozesse kennen – das beschleunigt deine Entwicklung enorm.
Branchenwechsler
Einstieg in Banken, Versicherungen oder Automotive ohne Direktbewerbung. Viele dieser Branchen besetzen IT-Stellen fast ausschließlich über ANÜ.
Rückkehrer nach Elternzeit
Sanfter Wiedereinstieg mit Sicherheitsnetz. Du kannst dich in Ruhe wieder einarbeiten, ohne sofort den Druck einer Festanstellung.
Freelancer mit Scheinselbstständigkeits-Risiko
Wenn du als Freelancer nur einen Kunden hast, fest in dessen Team eingebunden bist und Weisungen erhältst – dann ist ANÜ die rechtssichere Alternative.
Einstieg bei Wunsch-Arbeitgeber
Viele Konzerne stellen zunächst nur über ANÜ ein. Nutze die ANÜ als Probezeit mit Übernahme-Perspektive – nach 6–12 Monaten erfolgt oft ein Angebot.
Scheinselbstständigkeit vermeiden
Was ist Scheinselbstständigkeit? Wenn ein Freelancer faktisch wie ein Angestellter arbeitet – feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, Eingliederung ins Team, nur ein Auftraggeber – liegt Scheinselbstständigkeit vor. Die Folge: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu 4 Jahre, im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber.
Wann droht Scheinselbstständigkeit?
- Du arbeitest seit Monaten nur für einen Kunden
- Der Kunde gibt dir feste Arbeitszeiten und einen festen Arbeitsplatz vor
- Du bist weisungsgebunden und in die Teamstruktur eingegliedert
- Du nutzt die Infrastruktur des Kunden (Laptop, E-Mail, Slack)
- Es gibt keinen Unterschied zwischen dir und einem Festangestellten
ANÜ als Lösung
Wenn ein Projekt alle Merkmale einer Scheinselbstständigkeit hat, ist ANÜ die rechtssichere Alternative. Du bist Arbeitnehmer mit allen Rechten, der Endkunde hat Planungssicherheit, und niemand riskiert Nachzahlungen. Viele Konzerne sind deshalb komplett von Freelancer-Verträgen auf ANÜ umgestiegen.
Im Zweifelsfall kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Das Verfahren klärt verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
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